In der aktuellen Ausgabe der DCA-Richtlinie wird im Kapitel 10 eine Einteilung von geplanten HDD-Maßnahmen in zwei Kategorien in Abhängigkeit von der Komplexität, d.h. vom Schwierigkeitsgrad, vorgenommen. Mit Hilfe dieser Einteilung kann der Umfang der erforderlichen bohrungsspezifischen Planung und Vorbereitung sowie die entsprechende Verantwortlichkeit bestimmt werden. Das Ziel dieser Einteilung ist es, dass der Umfang dieser Projektvorbereitung in einer angemessenen Verhältnismäßigkeit zum Aufwand der Bauausführung steht und somit praxistauglich ist.
Während der DCA-Jahrestagung 2025 in Bamberg war diese Kategorisierung bereits eines von mehreren Themen des Workshops am Donnerstagnachmittag. Die Beiträge haben gezeigt, dass zu diesem Thema weiterer Diskussionsbedarf besteht.
U.a. sollen folgende Fragen mit den Teilnehmern des Mitgliederforums bearbeitet werden:
- Sind 2 Kategorien (Standard und Komplex) sinnvoll bzw. ausreichend?
- Sind die Einteilungsgrenzen für diese Kriterien angemessen?
- Kann die Überschreitung eines Grenzwertes bereits zur Einstufung in die Kategorie „Komplex“ führen?
- Sind die Verantwortlichkeiten korrekt festgelegt?
- Ist eine derartige Einteilung generell praxistauglich und konform zu anderen anzuwendenden Regelwerken?
Im Rahmen des Mitgliederforums sollen die auf der Jahrestagung bereits begonnenen Diskussionen fortgeführt werden, um die Grundlage für eine weitere Überarbeitung dieses Kapitels der DCA-Richtlinie im Rahmen der nächsten Revision zu schaffen.
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